Ordensgelübde

„Hat er es sich reiflich überlegt und verspricht er, alles zu beachten und sich an alles zu halten, was ihm aufgetragen wird, dann soll er in die Gemeinschaft aufgenommen werden.
Doch muss er wissen, dass er, auch nach dem Gesetzt der Regel, von diesem Tag an weder das Kloster verlassen noch das Joch der Regel von seinem Nacken abschütteln darf.”
Aus der Regel des Heiligen Benedikt
 
Die evangelischen Räte werden in ihrer Vielfalt jedem Jünger Christi empfohlen. Die vollkommene Liebe, zu der alle Gläubigen berufen sind, bringt für jene, die den Ruf zum geweihten Leben frei annehmen, die Verpflichtung mit sich, die Keuschheit in Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen, und in Armut und Gehorsam zu leben. Das Gelübde dieser Räte in einem von der Kirche anerkannten dauernden Lebensstand kennzeichnet das gottgeweihte Leben. Der Ordensstand stellt also eine Art „tieferer Weihe” dar, die in der Taufe wurzelt und eine Ganzhingabe an Gott ist. Im geweihten Leben fassen die Christgläubigen, vom Heiligen Geist dazu bewogen, den Vorsatz, Christus enger zu folgen.
KKK* 915, 916
 
Seit den Zeiten der Apostel hat der Herr christliche Jungfrauen dazu berufen, sich in größerer Freiheit des Herzens, des Leibes und des Geistes ungeteilt an ihn zu binden. Sie haben mit Zustimmung der Kirche den Entschluss gefasst, „um des Himmelreiches willen” (Mt 19,12) im Stand der Jungfräulichkeit zu leben.
KKK 922
 
ProfessDas Ordensleben ist in den ersten Jahrhunderten des Christentums im Nahen Osten entstanden. Es wird in den durch die katholische Kirche kanonisch errichteten Instituten gelebt. Es unterscheidet sich von den anderen Formen des geweihten Lebens durch die Ausrichtung auf den Gottesdienst, das öffentliche Gelübde der Evangelischen Räte, das brüderliche Gemeinschaftsleben und das Zeugnis für die Vereinigung Christi mit der Kirche. Das Ordensleben gehört zum Mysterium der Kirche. […] Es soll in seinen verschiedenen Formen die Liebe Gottes in der Sprache unserer Zeit zum Ausdruck bringen.
KKK 925, 926
* Katechismus der Katholischen Kirche, München, Wien, Leipzig 1993
 
Ein wesentliches und zugleich auszeichnendes Element der Gemeinschaften, die nach der Regel des Hl. Benedikt leben, ist die so genannte stabilitas, die Beständigkeit. Mit dem Ablegen der Ewigen Gelübde – die die evangelischen Räte beinhalten – verspricht man auch, in der konkreten Klostergemeinschaft zu leben und sich an diese fest zu binden. Das Gehorsamsgelübde wird in die Hände der amtierenden Äbtissin abgelegt.