Aufgaben im Kloster

In seiner Regel legt der heilige Benedikt den Mönchen ein ausgewogenes Miteinander von Gebet, geistlicher Lesung und Arbeit nahe. Die Arbeit soll das Leben der Gemeinschaft ermöglichen und sichern. In der Geschichte waren Klöster immer innovative Orte der Kultivierung und Urbanisierung, der Wirtschaft, der Kultur und Bildung. Jedes Kloster ist, insbesondere was seine Arbeitsbereiche anbelangt, sehr eng in seine Umwelt integriert und mit dieser verwoben.

St. Marienstern ist nicht nur ein geistliches Zentrum, sondern auch ein Wirtschaftsunternehmen. Die Land- und Forstwirtschaft und verschiedenste soziale Tätigkeiten in der Behindertenbetreuung sind wichtige Arbeitsgebiete. Zudem werden der Klosterladen, das Gästehaus, verschiedene kleine Werkstätten und die Ausstellung (Schatzkammer) von Schwestern mitbetreut und geleitet. Wichtige Elemente der klösterlichen Arbeit sind natürlich auch hauswirtschaftlich geprägt. Der Dienst für die Mitschwestern in der Kirche und in der Sakristei, im Garten, in Küche, Wäscherei und Schneiderei, an der Pforte und in der Pflege und Sorge um die Kranken und Alten machen Gemeinschaft erst möglich und lassen unsere Gemeinschaft zur Familie werden.

Neben den normalen Arbeiten gibt es im Kloster verschiedene Ämter, welche die Äbtissin an fähige Schwestern vergibt und die ihr so in der Leitung des Klosters helfen. Einige dieser Ämter in St. Marienstern seien hier vorgestellt:

Die Äbtissin (vom aramäischen abbas: Vater) ist die Oberin eines rechtlich selbständigen Klosters und seiner Gemeinschaft. Sie wird in der Regel aus der Gemeinschaft und von der Gemeinschaft gewählt.

Die Priorin wird (in einer Abtei) von der Äbtissin als ihre Stellvertreterin eingesetzt. In der Regel ist sie für innerklösterliche und häusliche Belange zuständig. Sie ist kraft ihres Amtes Ratsschwester.

Die Subpriorin ist die Vertretung der Priorin und unterstützt die Äbtissin und die Priorin bei deren Arbeiten. Sie ist kraft ihres Amtes Ratsschwester.

Die Novizenmeisterin bzw.Magistra ist für die Anleitung und Ausbildung der Kandidatinnen, Novizinnen und Juniorinnen, also der Klosterjugend, zuständig. Da die Anzahl der „Neuankömmlinge“ in St. Marienstern recht überschaubar ist, hat bei uns eine Schwester beide Ämter inne. In Klöstern mit großen Konventen sind sie jedoch getrennt. In Übereinstimmung mit der Äbtissin führt die Novizenmeisterin bzw. Magistra die Klosterjugend in das klösterliche Leben ein, leitet sie geistlich an und ist offen für Fragen. Sie ist kraft ihres Amtes Ratsschwester.

Die Ratsschwestern sind Mitglieder des Konvents mit Ewigen Gelübden, welche dem Rat der Äbtissin angehören. Dieser Rat unterstützt die Äbtissin in der Leitung des Klosters. Ihm gehören die Priorin, die Subpriorin und die Novizenmeisterin bzw. Magistra an, weitere Schwestern werden von der Gemeinschaft auf eine bestimmte Zeit (in der Regel 3 Jahre) gewählt.

Die Cellerarin ist die zuständige Schwester für Wirtschaft und Finanzen. Sie betreut die Ökonomie des Klosters in Übereinkunft und Zusammenarbeit mit der Äbtissin.

Die Kantorin ist zuständig für eine würdige Form des Gesangs und der Liturgie. Das gesungene Gotteslob ist das wesentliche, zentrale Element unseres Lebens. Sie stimmt in der Regel die Messgesänge an bzw. singt diese vor und leitet die wöchentlichen Choralproben.

Der Infirmarin obliegt die Hauptsorge um die kranken und alten Mitschwestern. Die Pflege und Betreuung der Kranken und Alten hat im Kloster – so betont es der heilige Benedikt – einen besonderen Rang.

Die Sakristanin bereitet alle liturgischen Feiern vor, denen ein Priester vorsteht und sorgt für die liturgischen Geräte, Gewänder etc..

Berühmt ist die benediktinische Gastfreundschaft. Die Gastschwester hat die Aufgabe, sich der Gäste anzunehmen und in ihnen Christus zu empfangen.