„Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt,
sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: ‘Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind’ [1 Joh 4,1]”
Aus der Regel des Heiligen Benedikt
In St. Marienstern wäre der Ablauf wie folgt:
Nachdem sich eine Frau ihrer Berufung zum monastischen Leben klar wird und sich nach einem Kennenlernen entschlossen hat bei uns einzutreten, beginnt sie die Kandidatur (ca. ½ -1 Jahr). Während dieser Zeit schließt sie sich der Gemeinschaft ohne feste Verbindlichkeit an, um diese kennen zu lernen. Nach erfolgter Kandidatur bittet man um das Ordenskleid.
![Einkleidung](/images/sampledata/Berufen/Einkleidung.jpg)
„Bei der Aufnahme verspreche der Novize im Oratorium in Gegenwart aller Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam, vor Gott und seinen Heiligen.”
Aus der Regel des Heiligen Benedikt
Nach dem Noviziat folgt die Zeitliche Profess, auch Einfache Gelübde genannt. Die Zeitspanne der Verbindlichkeit der Gelübde ist zeitlich begrenzt, in der Regel 3 Jahre, und wird Juvenat oder Juniorat genannt. In den Zeitlichen Gelübden verspricht die Novizin gegenüber der Gemeinschaft und insbesondere der Äbtissin Gehorsam und den klösterlichen Lebenswandel (Armut, Keuschheit, Leben nach konkreten Konstitutionen). Dazu kommt bei benediktinisch geprägten Gemeinschaften wie der unsrigen die stabilitas loci (Beständigkeit am Ort, in der Gemeinschaft). Mit der Zeitlichen Profess wird sie Mitglied des Zisterzienserordens mit eingeschränkten Rechten und Pflichten. Äußerlich werden das weiße Skapulier und das weiße Zingulum durch schwarze ersetzt, als Symbol dafür, dass die Professin nun das Joch der Regel – wie Christus das Kreuz – auf sich nimmt.
Diese insgesamt mindestens 4 ½ Jahre (Kandidatur, Noviziat, Juvenat) sind dazu da, in das monastische Leben wie es konkret in St. Marienstern gelebt wird, eingeführt zu werden und zu prüfen, ob man wirklich bereit und fähig ist, dieses Leben zu führen.
Fällt nach reiflicher Überlegung die Entscheidung für diese Lebensform, legt die Jungprofessin in der Feierlichen Profess die Gelübde auf Lebenszeit ab. Damit ist sie volles Mitglied des Ordens mit allen Rechten und Pflichten. Entscheidet sie sich nach dem Juvenat jedoch zu gehen, ist dies an dieser Stelle ohne weiteres möglich. Da die Prüfung und Erprobung lang genug war und die Zeit der Einfachen Gelübde ausläuft. So ist jede frei in ihrer Entscheidung.