Der Weg ins Kloster

„Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt,
sondern man richte sich nach dem Wort des Apostels: ‘Prüft die Geister, ob sie aus Gott sind’ [1 Joh 4,1]”
Aus der Regel des Heiligen Benedikt
 
In St. Marienstern wäre der Ablauf wie folgt:
Nachdem sich eine Frau ihrer Berufung zum monastischen Leben klar wird und sich nach einem Kennenlernen entschlossen hat bei uns einzutreten, beginnt sie die Kandidatur (ca. ½ -1 Jahr). Während dieser Zeit schließt sie sich der Gemeinschaft ohne feste Verbindlichkeit an, um diese kennen zu lernen. Nach erfolgter Kandidatur bittet man um das Ordenskleid.
EinkleidungAm Tag der Einkleidung beginnt das Noviziat (1-2 Jahre). Äußerlich trägt man nun den Habit (Leibgewand), das Skapulier (Schürze), das Zingulum (Gürtel), den Velan (Schleier) und zum Gebet den Chormantel. Im Noviziat ist diese Kleidung ganz weiß. Für die Zeit des Noviziates werden keine Gelübde abgelegt, so dass im Suchen nach der eigenen Berufung auch die Möglichkeit besteht, das Kloster täglich zu verlassen. Während des Noviziates soll die klösterliche Berufung besonders geprüft werden: zum einen seitens der Novizin, zum anderen von Seiten der Gemeinschaft. Dazu wird der Novizin Unterricht in verschiedenen monastischen und theologischen Fächern erteilt. Sie wird zudem durch die Novizenmeisterin in das klösterliche Leben eingeführt und arbeitet in der Gemeinschaft mit. Erschwerend für das Noviziat ist ein strengeres Schweigen, Einschränkungen im Briefeschreiben etc.. Dies gilt jedoch nur für das eine kanonische (d.h. vom Kirchenrecht vorgeschriebene) Noviziatsjahr.
 
„Bei der Aufnahme verspreche der Novize im Oratorium in Gegenwart aller Beständigkeit, klösterlichen Lebenswandel und Gehorsam, vor Gott und seinen Heiligen.”
Aus der Regel des Heiligen Benedikt
 
Nach dem Noviziat folgt die Zeitliche Profess, auch Einfache Gelübde genannt. Die Zeitspanne der Verbindlichkeit der Gelübde ist zeitlich begrenzt, in der Regel 3 Jahre, und wird Juvenat oder Juniorat genannt. In den Zeitlichen Gelübden verspricht die Novizin gegenüber der Gemeinschaft und insbesondere der Äbtissin Gehorsam und den klösterlichen Lebenswandel (Armut, Keuschheit, Leben nach konkreten Konstitutionen). Dazu kommt bei benediktinisch geprägten Gemeinschaften wie der unsrigen die stabilitas loci (Beständigkeit am Ort, in der Gemeinschaft). Mit der Zeitlichen Profess wird sie Mitglied des Zisterzienserordens mit eingeschränkten Rechten und Pflichten. Äußerlich werden das weiße Skapulier und das weiße Zingulum durch schwarze ersetzt, als Symbol dafür, dass die Professin nun das Joch der Regel – wie Christus das Kreuz – auf sich nimmt.
Diese insgesamt mindestens 4 ½ Jahre (Kandidatur, Noviziat, Juvenat) sind dazu da, in das monastische Leben wie es konkret in St. Marienstern gelebt wird, eingeführt zu werden und zu prüfen, ob man wirklich bereit und fähig ist, dieses Leben zu führen.
Fällt nach reiflicher Überlegung die Entscheidung für diese Lebensform, legt die Jungprofessin in der Feierlichen Profess die Gelübde auf Lebenszeit ab. Damit ist sie volles Mitglied des Ordens mit allen Rechten und Pflichten. Entscheidet sie sich nach dem Juvenat jedoch zu gehen, ist dies an dieser Stelle ohne weiteres möglich. Da die Prüfung und Erprobung lang genug war und die Zeit der Einfachen Gelübde ausläuft. So ist jede frei in ihrer Entscheidung.